Wie funktioniert ein Verfahren?
Die 7 Schritte:
Schritt 1: Erste, unverbindliche Beratung
Ein Unfall mit Personenschaden wirft zunächst viele Fragen auf. Sincerus Letselschade bietet Ihnen die Möglichkeit, Experten zu fragen – ganz unverbindlich. Dazu können Sie uns telefonisch unter (+31) 85 760 60 13 erreichen oder das Kontaktformular ausfüllen.
Schritt 2: Gespräch mit einem Experten
Wenn sich im ersten Gespräch zeigt, dass Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, kann ein Termin für ein weiteres Gespräch vereinbart werden, das bei Ihnen zu Hause stattfindet. Unser Berater wird Sie dabei z. B. nach persönlichen Daten, dem Namen des Arztes, der Art der Verletzung/des Schadens fragen. Darauf basierend schätzt er die Höhe des Schadensersatzes.
Schritt 3: Haftung der Gegenpartei
Sobald sicher feststeht, dass die Gegenpartei für Ihren Schaden verantwortlich ist und Sie Schadensersatz fordern, wird Sincerus Letselschade offiziell tätig. Wir beraten und unterstützen Sie während des gesamten Prozesses.
Schritt 4: Abfrage von relevanten Informationen
Um den Fall genauestens zu beurteilen, benötigen unsere Experten alle relevanten Daten und Informationen. Dazu zählen Polizeiberichte, Arztberichte und medizinische Gutachten sowie Bescheinigungen von Ihrem Arbeitgeber über mögliche Verdienstausfälle.
Schritt 5: Vorauszahlungen
Sobald die Gegenpartei haftbar gemacht werden kann, muss diese eine Vorauszahlung an Sie leisten. Damit soll verhindert werden, dass Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn Sie den Schaden ausgleichen. Dazu muss zunächst eine genaue Einschätzung des Schadens erfolgen (Schritt 2). Beweise der durch den Unfall entstandenen Kosten machen die Durchsetzung der Vorauszahlung natürlich einfacher.
Schritt 6: Finanzielle Entschädigung
Während des gesamten Prozesses begleiten wir Ihren Genesungsprozess, um eventuell auftretende Spätfolgen miteinbeziehen zu können. Sobald ein vollständiger Genesungsprozess absehbar ist, wird Ihr Fall abgeschlossen.
Schritt 7: Zahlung
Nach Schritt 6 sind drei Reaktionen der haftenden Partei möglich:
- Die haftende Partei ist bereit, für den entstandenen Schaden in der von uns geforderten Höhe aufzukommen.
- Die haftende Partei ist nicht bereit, für den entstandenen Schaden aufzukommen und macht ein Gegenangebot. Dies ist nur möglich, wenn ein Teil des Schadens zur Diskussion steht. Meist gibt es in diesem Fall eine Verhandlung zwischen beiden Parteien, bei der eine Vereinbarung getroffen wird.
- Die haftende Partei ist weder bereit für den entstandenen Schaden aufzukommen noch eine Vereinbarung zu treffen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, ein Zivilverfahren anzustrengen, das unsere Anwälte für Sie in die Wege leiten können.