deutsch Personenschaden durch einen Arbeitsunfall

Personenschaden durch einen Arbeitsunfall

Es ist ein weitreichender Irrtum anzunehmen, dass ein Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall immer haften muss.

Der Arbeitgeber muss allerdings alle Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um Unfälle zu vermeiden. Sind die Vorschriften nicht erfüllt, ist der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall verantwortlich und kann somit haftbar gemacht werden.

 

Wussten Sie, dass es die Pflicht des Arbeitgebers ist, nach einem Unfall zu beweisen, dass

  • alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung eines Unfall getroffen wurden?
  • nach dem Beweis, dass kein Verstoß gegen Gesundheits- oder Sicherheitsvorschriften vorliegt, der Arbeitgeber noch nicht entlastet ist?
  • in der Regel die Versicherung des Arbeitgebers und nicht der Arbeitgeber persönlich für den Schaden aufkommen muss?

Sincerus Letselschade hilft Ihnen gern, auch bei Arbeitsunfällen einen angemessenen Schadensersatz zu erhalten.

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